Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz
06. Juni 2024 | Der Bundestag hat heute das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aus dem Umwelt- und dem Klimaministerium beschlossen. Damit geben die beiden grünen Häuser beim Tempo für die Energiewende weiter den Takt für die Koalition an.
Denn mit der Reform des Gesetzes bringen wir eine weitere Maßnahme auf den Weg, um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben.
Gleichzeitig belibt das BImSchG weiterhin ein zentrales Gesetz, um Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Fakt ist: Um bis 2045 klimaneutral zu sein, müssen wir die Emissionsminderungen bis 2030 fast verdreifachen und schnellstmöglich auf Erneuerbare Energien umsteigen. Durch die Aufnahme des Klimas als Schutzgut im Gesetzeszweck schaffen wir die Grundlage für verbindliche Regelungen zum Schutz des Klimas. Durch weitere geplante Konkretisierungen werden neue oder geänderte Anlagen höhere Umweltstandards erfüllen sowie effizienter sein und sparen den Unternehmen damit viel Geld ein.
Mit der Reform des BImSchG digitalisieren und vereinfachen wir Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen. Windräder an Land, grüne Elektrolyseure und Industrieanlagen insgesamt werden künftig schneller genehmigt und gebaut. Der Genehmigungsprozess wird digitaler und unbürokratischer. Eine umfassende Beteiligung von Behörden und Betroffenen wird weiterhin garantiert und der Umbau einer Anlage kann unkomplizierter und schneller begonnen werden.
Die Zeiten, in denen Berge an Aktenordnern für die Genehmigung von Anlagen notwendig waren, gehören dank wesentlicher Änderungen der Vergangenheit an. Durch die Einführung digitaler Antragsverfahren wird der Papieraufwand deutlich reduziert und die Bearbeitungszeit verkürzt. Dies führt zu effizienteren Prozessen und entlastet sowohl die Behörden als auch die Antragsteller*innen.
Zudem zapfen wir bisher entweichende Abwärme für die Nahwärmeversorgung an. So erzeugen wir Heizwärme aus bereits erzeugter Energie und mindern zugleich den Ausstoß von CO2.
Für den Ausbau der Windenergie an Land ist die Novelle ein wichtiger Schritt und ein starker Motor, mit dem das Ausbautempo beschleunigt wird. Von den Erleichterungen profitieren damit sowohl Wind-an-Land-Anlagen als auch Industrieanlagen. Auch das sogenannte Repowering wurde vereinfacht: Alte Windenergieanlagen können jetzt noch unkomplizierter durch größere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Dabei sind die Ansprechpartner*innen im Rahmen einer neuen Regelung zur Betreiber*innenidentität für die Behörden leichter identifizierbar und somit ist ein weiterer Grund für erhebliche Verzögerungen beseitigt.
(Foto: Gustavo Quepón | Unsplash)