14.03.2024 | Es ist essenziell, dass wir schnellstmöglich CO₂-Neutralität erreichen. Im Verkehrsbereich sind wir dabei teilweise auf flüssige Kraftstoffe angewiesen. Durch die Neufassung der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung schaffen wir Investitionssicherheit und Antrieb für den Markthochlauf der Wasserstofftechnologie.
Die heimische Biokraftstoffproduktion muss keinen Preisverfall durch die Anerkennung von co-HVO befürchten, da die CO₂-Minderungsquote im Jahr 2030 von neun auf 25 Prozent angehoben wird. Ab nächstem Jahr sollen diese Quoten auch für die Luft- und Schifffahrt gelten. Es ist dringend notwendig auch auf EU-Ebene für eine regelmäßige Überprüfung auf Betrugsfälle beim Import von Biokraftstoffen zu sorgen.