06.07.2023 | Wir haben uns mit dem Pariser Klimaabkommen zum 1,5-Grad-Ziel bekannt und im Bundes-Klimaschutzgesetz die Treibhausgasneutralität bis 2045 als Ziel festgeschrieben. In allen Sektoren müssen hier Maßnahmen ergriffen werden. Wir brauchen die dreifache Geschwindigkeit, um die Emissionsminderungsziele bis 2030 zu erreichen.
Dafür haben wir im Koalitionsvertrag viele Ansätze zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren vorgesehen und setzen einiges davon mit diesem Entwurf um. Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine ist der Ausbau der Erneuerbaren auch für die Energiesicherheit notwendig.
Durch die Aufnahme des Begriffes „Klima“ als Schutzgut schaffen wir Rechtssicherheit und können künftig Verordnungen zum Schutz dessen erlassen. Das alles tun wir ohne materiell-rechtlich den Schutz von Mensch und Umwelt abzuschwächen.