15.11.2023 | Trans-, intergeschlechtliche und non-binäre Menschen verbringen teilweise Jahrzehnte ein Leben in Angst vor ihrem Coming-out. In Angst vor dem, was danach kommt: Häme, Spott, Hass, Beleidigungen, Herabwürdigungen und Demütigungen.
Das ist leider traurige Realität für transgeschlechtliche Menschen in dieser Gesellschaft. Die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte dieser Menschen mussten von Betroffenen in jahrelangen Prozessen einzeln erstritten werden, weshalb dieses Gesetz so historisch ist! Damit wird das entwürdigende Transsexuellengesetz abgeschafft: Ein Gesetz, das durch entwürdigende Begutachtungsverfahren für viel Leid verantwortlich und in weiten Teilen grundgesetzwidrig ist.
Der Europarat hat dies bereits 2015 gefordert und viele Länder, selbst die konservative Schweiz, sind bereits gefolgt. Unser Gesetzentwurf wird von weiten Teilen der gesellschaftlichen Mitte getragen: vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der Bundespsychotherapeutenkammer, vom Bundesfrauenrat, den Frauen in der evangelischen Kirche, dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken und vielen mehr.
Hier geht es zur Pressemitteilung vom 23.08.2023: