Tessa Ganserer wird am 1. August Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens anmelden.
Zur Verkündung und Veröffentlichung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundesgesetzblatt am 21. Juni 2024 erklärt Tessa Ganserer, Berichterstatterin für das Selbstbestimmungsgesetz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:
„Ich freue mich sehr über diesen finalen Schritt des Selbstbestimmungsgesetzes auf seinem langen Weg, das nun wie geplant zum 1. November 2024 in Kraft treten kann. Damit wird das Recht auf eine echte Selbstbestimmung für trans Personen endlich Realität.
Ich selbst werde am 1. August beim Standesamt in meinem Geburtsort Zwiesel nach Paragraph 4 SBGG eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens anmelden. Da der 1. November in Bayern ein Feiertag ist, werde ich dort dann am 4. November die notwendige Erklärung abgeben und damit meine amtlichen Dokumente endlich korrigieren lassen.“
Hintergrund Selbstbestimmungsgesetz:
Die Ampelkoalition löst mit dem modernen Selbstbestimmungsgesetz das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ab.
Das mehr als 40 Jahre alte TSG zwingt transgeschlechtliche Menschen bislang, sich von zwei Gutachter*innen als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Personenstand zu ändern. Zudem werden sie mit intimsten und entwürdigenden Fragen konfrontiert, wie nach Art der getragenen Unterwäsche oder Masturbationsverhalten. Dann entscheidet ein Gericht, ob der falsche Geschlechtseintrag berichtigt werden darf.
Zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besagen, dass die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, als Teil der Privatsphäre verfassungsrechtlich geschützt ist. Dies folgt aus der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Leider wurden bislang zwei Verfassungsbeschwerden gegen das TSG in der Sache nicht entschieden, sondern aus formellen Gründen abgelehnt.
Nachdem die Mitgliedstaaten des Europarates aufgefordert sind, ihre Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags schnell, transparent, leicht zugänglich und auf Selbstbestimmung basierend zu gestalten, haben einige europäische Nationalstaaten dies bereits umgesetzt und die Verfahren niedrigschwelliger gestaltet.