Weggeworfenes Einweggeschirr, Verpackungen, Zigarettenstummel – allein für die Entsorgung dieser Produkte zahlen Kommunen jährlich hohe Summen, deutschlandweit zwischen 450 und 700 Millionen Euro.
03.03.2023 | Durch das Einwegkunststofffondsgesetz und der damit verbundenen Abgabe auf Einwegplastik sind Hersteller*innen künftig in der Pflicht, sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen.
„Endlich müssen sich auch die Verpackungsherstellerinnen als Mitverursacherinnen der Müllberge an der Beseitigung des Plastikmülls aus dem öffentlichen Raum beteiligen“, stellt die Nürnberger Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer erfreut fest. „Das bringt eine Entlastung unseres Abfallwirtschaftsbetriebs ASN und auch von SÖR. Das Geld, das bisher für die Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aufgewendet werden musste, kann nun sinnvoller eingesetzt werden.“
Das Gesetz sieht vor, dass Verpackungsherstellerinnen in einen Fonds einzahlen, den die Expertinnen des Umweltbundesamts verwalten. Die Einnahmen des Fonds werden anteilig an Städte und Gemeinden weitergegeben, um die Entsorgung bestimmter Einwegplastikprodukte zu bezahlen. Nach ersten Schätzungen bekommen Städte und Gemeinden bundesweit so mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr zurück.
Die Koalitionsfraktionen verbesserten den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch an entscheidenden Stellen. Das Gesetz wird früher als geplant evaluiert werden, um weitere Einwegprodukte in die Regulierung möglicherweise aufnehmen zu können. Außerdem wird auch der Müll von Feuerwerkskörpern durch das Gesetz erfasst und Vereinfachungen für die beteiligten Hersteller*innen wurden durchgesetzt.
„Gemeinsam mit der seit Januar gültigen Mehrweg-Angebotspflicht sorgt die Abgabe auf Einwegplastik für weniger Müll nicht nur in Nürnberg. Von weniger Plastikmüll in unseren Parks und Wäldern, auf Spielplätzen und Gehwegen profitieren wir alle“, ist Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer überzeugt.