Zu der heute im Bundestag beschlossenen Streichung des Paragrafen 219a StGB erklärt MdB Tessa Ganserer:
„Der Paragraf 219a ist Geschichte. Der Bundestag hat heute Vormittag mit klarer Mehrheit die Abschaffung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch beschlossen. Ärztinnen und Ärzte haben endlich Rechtssicherheit und können nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren vehement eingesetzt. Als Ampelregierung haben wir eine schnelle Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch versprochen und jetzt umgesetzt.
Die Streichung war notwendig und überfällig. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen, mussten strafrechtliche Sanktionen fürchten. Der Vorwurf, dass medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche „Werbung“ sein könnten, ist widersinnig. Denn Ärztinnen und Ärzte sind von Berufs wegen zur Aufklärung und Weitergabe von Informationen zu zulässigen medizinischen Behandlungen, zu denen auch Schwangerschaftsabbrüche gehören, verpflichtet. Der Vorwurf ist aber auch stigmatisierend und belastend für die Ärztinnen und Ärzte und für ungewollt Schwangere. Mit der Streichung des Paragrafen 219a ist jetzt endlich Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Wir bringen ihrer Arbeit und der der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen als einem wichtigen Teil guter Gesundheitsversorgung für Frauen die Wertschätzung entgegen, die sie verdienen. Das ist eine unserer Zeit angemessene Gesellschaftspolitik, die wir als Regierungskoalition umsetzen.
Als nächsten Schritt müssen wir uns dringend der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden, da es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche durchführen. Die Koalition wird in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.“