Zum in Kraft treten der neuen Blutspende Richtlinie, die die diskriminierende Praxis bei der Blutspende beenden soll, erklärt Tessa Ganserer, stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss der grünen Bundestagsfraktion:
31.08.2023 | In Zukunft spielt die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Zugehörigkeit pauschal keine Rolle mehr bei der Risikobewertung zur Blutspende. Tessa Ganserer kommentiert: „Das war ein zäher und langwieriger Prozess, bis wir endlich durch einen Beschluss im Bundestag diese Erneuerung der Blutspenderichtlinie auf den Weg bringen konnten.“ Bei den bisher geltenden Regelungen wurden Bevölkerungsgruppen pauschal und diskriminierend ausgeschlossen, das fällt ab Montag weg und das ist zunächst mal eine gute Nachricht. Das individuelle Risikoverhalten ALLER Menschen ist nun die Grundlage der Risikobewertung.
Allerdings sehen wir bei einem genauen Blick auf die Aktualisierungen dieser Richtlinien, dass die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut sehr wohl noch an diskriminierenden und stigmatisierenden Regelungen festhalten: Analverkehr mit Sexualpartner*innen außerhalb einer dauerhaften Beziehung werden pauschal als risikobehaftet gekennzeichnet. Selbst wenn diese Regelung in Zukunft auch heterosexuelle Praktiken betreffen, ist hierin eine Fortschreibung der Diskriminierung von Sexualität zwischen Männern zu sehen. „Daran wird erneut deutlich, wie tief sich Stigmatisierungen und Pathologisierungen gegen alle queere Menschen in Regelungen und Normen unserer Institutionen eingeschrieben haben“, hebt Ganserer mit Nachdruck hervor. Deswegen werden wir uns an die Bundesärztekammer wenden, um eine ‚richtige‘ diskriminierungsfreie Regelung zu fordern.
(Foto: Nguyễn Hiệp | Unsplash)