Zur heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Wahlrechtsreform erklären die Nürnberger Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer und Sascha Müller:
17.03.2023 | „Die Reform des Wahlrechts ist lange überfällig. Wir als Koalitionsfraktionen haben sie nun beschlossen. Damit beenden wir das jahrelange Ringen um die Wahlrechtsreform und geben dem Parlament die Kraft, sich selbst zu begrenzen. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert.
Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieser demokratischen Herzkammer. Es ist deshalb eine Frage der Reformfähigkeit und der Glaubwürdigkeit von Politik, dass wir nun diese Reform vornehmen.
Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abgeordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab und schließen damit endgültig aus, dass der Deutsche Bundestag weiter anwächst.
Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. Damit setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um. Genauso wie es in Bayern seit 1946 selbstverständlich ist, dass keine Partei in den Landtag einzieht, „auf die im Land nicht mindestens fünf vom Hundert der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen“ (Art. 14 Abs. 4 Bayerische Verfassung), wird das nun auch so im Bundeswahlrecht gelten.
Wir Grüne arbeiten seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen Wahlrechtsreform und sind froh, diese nun endlich beschließen zu können. Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag vorgenommen. Die Reform ist fair und die Reform ist verfassungsgemäß. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Dass es nun gelungen ist, das Wahlrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und die Größe des Bundestags zu begrenzen, ist ein wirklich wichtiges Ergebnis.“