Erstes umweltpolitisches Resümee und Ausblick
Nachhaltigkeit
Den Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung gibt es seit 2004. Seitdem kümmern sich die Mitglieder um die Belange der Nachhaltigkeit. Die Hauptaufgabe des PBNE ist die Begleitung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Dazu macht er auch regelmäßig eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Das Besondere am PBNE ist, das er seine Beschlüsse im Konsens fällt, das heißt die Beschlüsse des PBNE werden von allen Fraktionen getragen.
In dieser Legislatur hat der PBNE sich bereits mit den Themen nachhaltige Finanzpolitik und nachhaltige Verkehrspolitik beschäftigt. Weitere Anhörungen und Papiere werden folgen.
Weiterführende Links:
https://www.bundestag.de/nachhaltigkeit
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846
Umweltausschuss
Im Umweltausschuss bin ich als Berichterstatterin für die Themen Nachhaltigkeit, Immissionsschutz, Bodenschutz und Wald zuständig.
Beispiel Flottengrenzwerte: Hier wurde in den letzten Monaten viel erreicht: Die 27 EU-Umweltminister haben eine historische Entscheidung für den Klimaschutz getroffen: In der Europäischen Union dürfen ab 2035 nur noch klimaneutrale Neuwagen neu zugelassen werden. Anders die letzten Bundesregierungen hat Deutschland hier unter der grünen Umweltministerin Steffi Lemke die Klimaperspektive verteidigt und die Position der EU-Kommission unterstützt.
Die Automobilhersteller werden verpflichtet, die Flottengrenzwerte, also den CO2-Gesamtausstoß ihrer neuen Pkw, bis dahin auf null zu senken. Ihre für den europäischen Markt produzierten Autos und Transporter dürfen dann im Betrieb kein CO2 mehr ausstoßen. Damit endet 2035 das Zeitalter herkömmlicher mit Benzin und Diesel betriebener Neuwagen mit Verbrennungsmotor.
Mit der Entscheidung des europäischen Rats erhält die Transformation der europäischen Automobilindustrie einen verlässlichen Rahmen. Alle großen Automobilhersteller setzen bereits fest auf eine Zukunft mit batterieelektrischen Antrieben. So will etwa Volkswagen bereits 2033 aus dem Verbrennungsmotor aussteigen, Opel sogar schon vor 2030. Die Branche hat nun für weitere Investitionsentscheidungen, etwa in den Aufbau eigener Batterieproduktion, Rechts- und Planungssicherheit.
Ein Thema, das uns die nächsten Monate beschäftigen wird, ist die geplante Absenkung der Mengen an Biokraftstoffen aus Futter- und Nahrungsmitteln. Futter- und Nahrungsmittelpflanzen werden für unserer Ernährung gebraucht, diese Maßnahme dient dazu, den Druck auf Rohstoffverfügbarkeit und Preise zu senken.
Beim vielfältigen Thema Immissionsschutz hat sich die neue Bundesregierung einiges vorgenommen.
Lärm: Wir wollen Lärmbelastungen durch den Verkehr reduzieren, setzen uns für eine Reduzierung von mutwilligem Lärm ein und sorgen für mehr aktiven und passiven Lärmschutz. Um zu angemessenen Lärmschutzmaßnahmen zu kommen, werden wir die gesamte Lärmsituation berücksichtigen. Die Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen und Schienenwege werden wir besser finanzieren. Innovative Technik zur Lärmvermeidung, so für neue Güterwagen, werden wir bis zur Markteinführung unterstützen.
Wir wollen Fluglärm reduzieren und den Anteil lärmabhängiger Flughafenentgelte erhöhen. Wir fördern einen klimaneutralen Flughafenbetrieb.
Die Aufgabe der Deutschen Flugsicherung wird um das Thema eines effektiven Lärmschutzes erweitert. Eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes werden wir auf Basis des Evaluierungsberichts der Bundesregierung betrachten. Wir werden uns auf EU-Ebene für die Umsetzung des „Single European Sky“ und einen niedrigeren Schwefelgehalt von Kerosin einsetzen.
Wir wollen zum Schutz der Gesundheit zukünftig die gesamte Lärmsituation berücksichtigen und werden die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung prüfen. Diese könnte zum Beispiel die Belastungen aus Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie von Industrie- und Gewerbeanlagen zusammenführen. Die TA Lärm (TA: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.
Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen.
Luftreinhaltung: Wir wollen die Luftbelastung weiter reduzieren, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt nachhaltig zu schützen. Wir unterstützen das Vorhaben der Europäischen Kommission, die EU-Luftqualitätsrichtlinie zu novellieren, um schrittweise neueste Standards zu erreichen. Wir werden für Transparenz bei Ablassen von Kerosin sorgen und Möglichkeiten der Vermeidung entwickeln. Kommunen werden wir auf dem Weg zu besserer Luftqualität unterstützen. BVT-Schlussfolgerungen setzen wir fristgerecht und nachhaltig um. Um die Minderungsziele aus der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen fristgerecht zu erreichen, setzen wir im nationalen Luftreinhalteprogramm alle erforderlichen Maßnahmen um.
Wir unterstützen regionale Güterverkehrskonzepte, fördern emissionsfreie Stadtlogistik wie Ladezonen und Logistik-Hubs.
Boden: Das Bundesbodenschutzrecht werden wir evaluieren und an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anpassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen berücksichtigen. Auf EU-Ebene werden wir uns für einen verbesserten Schutz der Böden und verbindliche Regelungen einsetzen. Wir werden ein nationales Bodenmonitoringzentrum einrichten. Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren.
Wir werden das Nachhaltigkeitsziel der Bundesrepublik beim Flächenverbrauch mit konkreten Maßnahmen hinterlegen. Die Regelung des § 13b BauGB wird nicht verlängert.
Wald: Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz. Wir werden das Forstschädensausgleichsgesetz evaluieren und passen es gegebenenfalls an. Intervalle und Form der Bundeswaldinventur werden wir überprüfen und ein digitales Waldmonitoring einführen. Der Bund wird zusammen mit den Ländern einen langfristigen Ansatz entwickeln, der konkrete, über die bisherigen Zertifizierungssysteme hinausgehende Anforderungen an zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen adressiert, diese honoriert und die Waldbesitzer dadurch in die Lage versetzt, ihre Wälder klimaresilient weiterzuentwickeln und, wenn nötig, umzubauen oder Neu- und Wiederbewaldung zu unterstützen. Wir stoppen den Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz. Die Wälder im Bundesbesitz sollen mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards bewirtschaftet werden. Wir fördern den internationalen Waldschutz und die Waldrenaturierung. Wir setzen uns auf EU-Ebene für eine rechtlich verbindliche Regelung ein, die den Import von Produkten und Rohstoffen, die mit Entwaldung verbunden sind, verhindert. Mit einer Holzbauinitiative unterstützen wir die regionalen Holzwertschöpfungsketten. Wir wollen die Kaskadennutzung als Grundsatz verankern. Wir stärken forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Wir werden bundesweite Präventions- und Bekämpfungsstrategien erarbeiten und die Waldbrandbekämpfungsmöglichkeiten am Boden und aus der Luft, auch im Rahmen des Mechanismus rescEU, ausbauen. Wir fördern bodenschonende Waldbearbeitung, z. B. mit Rückepferden und Saatdrohnen.
Neues Förderprogramm zu Waldökosystemleistungen:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 06.07.2022 den Weg für die Honorierung von Ökosystemleistungen der Wälder freigemacht. Ab Ende August soll das Geld in den klimagerechten Wald fließen.
Hier sieht man die Grüne Handschrift in der Waldpolitik dieser Regierung. 200 Millionen Euro stehen bis Ende diesen Jahres den Waldeigentümer*innen zur Verfügung, die ihren Wald nach besonderen ökologischen Kriterien bewirtschaften. Wir wollen die Waldeigentümer*innen motivieren, ihren Wald so umzubauen und natürlich weiterzuentwickeln, dass er seinen vielfältigen Leistungen für unsere Gesellschaft nachkommen kann: Als Lebensraum für viele Lebewesen, als natürliche Klimaanlage, als Kohlenstoffsenke und Grundwasserlieferant. Dass der Bund nun die Ökosystemleistungen des Waldes fördert, ist ein Paradigmenwechsel in der Waldpolitik.
Mit diesen Förderkriterien hat sich die Ampel zu Klima- und Artenschutz im Wald bekannt. Naturschutz im Wald ist Voraussetzung dafür, dass wir auch in Zukunft noch gesunde Wälder vorfinden, die in der Lage sind, ihren vielfältigen Leistungen von der frischen Luft bis zum nachhaltigen Rohstoff Holz, nach zu kommen. Für uns Grüne gilt immer: Öffentliches Geld gibt es für öffentliche Leistungen.
Mit dem Honorierungs-Ansatz ermöglichen wir denjenigen, die sich schon heute auf diesem Pfad befinden, honoriert zu werden. Es ist besonders hervorzuheben, dass gerade Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften, also auch kleinere Waldeigentümer*innen, gefördert werden.
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
17.02.2022 | Der Deutsche Bundestag hat in seiner 17. Plenarsitzung den Parlamentarischen Beirat für Nachhaltigkeit (PBnE) für die 20. Wahlperiode neu eingesetzt.
Als Vollmitglieder sind für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Stephanie Aeffner, Tessa Ganserer und Johannes Wagner benannt. Stellvertreter*innen sind Maik Außendorf, Katharina Beck und Swantje Michaelsen.
Für Tessa Ganserer als studierte Försterin ist Nachhaltigkeit Ansporn und Richtschnur für politisches Handeln:
“Der Begriff der Nachhaltigkeit kommt ursprünglich aus der Forstwirtschaft, der Erfinder der forstlichen Nachhaltigkeit Hans Carl von Carlowitz war Oberberghauptmann des Erzgebirges. Der Reichtum und Wohlstand des damaligen Kurfürstlichen Sachsen wurde vom Berg- und Hüttenwesen getragen, wofür immense Mengen Holz als Bau- und Brennstoff benötigt wurden. Carlowitz‘ Bestreben war, mit einer geregelten Forstwirtschaft auch für zukünftige Generationen die Versorgung mit Holz und damit die Grundlage für wirtschaft-liches und soziales Wohlergehen zu sichern. Seine soziale und ökonomische Weitsicht haben ein ökologisches Handeln zwingend notwendig erscheinen lassen. An diese frühe Verknüpfung von Ökologie, Ökonomie und Sozialem möchte ich mit meiner Arbeit im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung anknüpfen.“
Der PBnE hat eine lange Historie, die erste Einsetzung war bereits 2004 zur Zeit der rot-grünen Koalition. Seitdem bemühen sich Parlamentarier*innen darum, die Nachhaltigkeit voranzutreiben. Auch in dieser Legislatur wird das Gremium wieder zusammenkommen und für die Umsetzung nachhaltiger Politik kämpfen.
Eine der wichtigsten Aufgaben des PBnE ist es, die erstmals im Jahr 2002 gefasste deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) zu begleiten. Seit im Jahr 2016 die 17 globalen Nachhaltigkeits-ziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) in Kraft traten, sind diese der Maßstab für nachhaltiges politisches Handeln auch in Deutschland. Die Nachhaltigkeits-strategie wurde 2016 umfassend weiterentwickelt und bildet für jedes SDG Zustand und politische Zielsetzungen ab.
Außerdem begleitet der PBnE die Nachhaltigkeitspolitik auf europäischer und internationaler Ebene, insbesondere mit Bezug zum europäischen Grünen Deal und auf Ebene der Vereinten Nationen. Auch thematisch ist der PBnE sehr vielseitig. Er setzt sich mit Nachhaltigkeit in verschiedensten Themenfeldern auseinander: von Sozialpolitik und Gesundheit über Verkehr und Digitalisierung bis hin zu internationaler Politik. Die Besonderheit des PBnE und seine Stärke ist es, dass er fraktionsübergreifend arbeitet. Die Beschlüsse des PBnE werden von allen demokratischen Parteien im Bundestag gemeinsam getragen.
Die Bundestagsrede von Tessa in Ton + Bild
Mehr Informationen zur Tätigkeit des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung.
15.02.2021 | Tessa Ganserer ist ordentliches Mitglied im Umweltauschuss des Deutschen Bundestags. Die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag fand am 15. Dezember 2021 statt. Als Vorsitzender wurde der grüne Abgeordnete Harald Ebner gewählt.
Die Umweltpolitik ist ein Herzensanliegen von Tessa Ganserer. Die Rettung der ökologischen Vielfalt ist zentral für die Sicherung der Lebensgrundlagen auf unserem Planeten Erde. Artenaussterben und Klimakrise müssen im Fokus des Handelns stehen.
Stellvertretendes Mitglied ist Tessa Ganserer im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie im Ausschuss für Gesundheit.
Eine Übersicht aller Mitglieder der Grünen Bundestagsfraktion in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen ist hier erhältlich.
(Foto: Anna Kaminova | Unsplash)